Diesmal führte uns unser Ausflug am Tag des Denkmals zur Richtstätte in Astätt, Gemeinde Lochen am See, wo die letzte erhaltene Köpfstattsäule Österreichs steht. Dieses Kleindenkmal besteht aus einer Säule, die sehr wahrscheinlich auch als Pranger diente, und einem „Bildhäuschen“ auf dem ein/e Zettel/Tafel mit dem Namen des Delinquenten und dessen Vergehen angebracht wurden. Das heutige Bild darinnen stammt aus dem frühen 19. Jhd. und erinnert an die letzten Hinrichtungen. – An diesem Platz unweit der Filialkirche Astätt wurde „nur“ geköpft – gehenkt wurde etwas ausserhalb auf einem Hügel an einer Wegkreuzung. Die Herrschaftverhältnisse und die Gerichtsbarkeit waren ab 1398 kompliziert, da das Erbstift Salzburg die passauische Herrschaft Mattsee erwarb und das Amt Lochen mit bayrischen und salzburgischen Untertanen vermengt war. „Todeswürdige“ Verbrecher aus Mattsee mussten innerhalb 3 Tagen an das bayrische Pfleggericht Braunau ausgeliefert werden, ein Scharfrichter aus Burghausen vollstreckte dann in Astätt das Urteil. Die letzte Enthauptung wurde an einem minderjährigen Mädchen (etwa 20 Jahre alt) aus Seeham am 8. Februar 1762 vollstreckt.
In der kleinen spätgotischen Filialkirche durften wir eine feine Hörprobe des Egedacher Portativs (1715) genießen, und in Gebertsham besichtigten wir noch eine weitere kleine Kirche, mit stimmiger gotischer Innenaustattung; von dort die wunderbare Aussicht auf den Mattsee bildete den Ausklang dieses sehr informativen Tages, wobei wir uns recht herzlich bei Herrn Konsulent Herbert Handlechner bedanken möchten, dessen schier unendliches Wissen uns die damaligen Rechtsgebräuche näher bringen konnte!
Bildquellen: Eigene, Wikipedia, Chr. Kunststätten Österreichs.